Am 27. Januar 2022 veröffentlichte die Regierungskommission ihre Vorschläge zur Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex/ DCGK (der Kodex) für deutsche börsennotierte Unternehmen.
Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022
Fördern die Änderungen eine nachhaltige Unternehmensführung?
Sind die Änderungen ESG-gesteuert?
Der Kodex besteht aus drei Schlüsselelementen: Der Kodex beschreibt unter Bezugnahme auf das Aktiengesetz (AktG) zum einen gesetzliche Vorschriften für den Vorstand und den Aufsichtsrat deutscher börsennotierter Gesellschaften - Corporate Governance. Darüber hinaus legt der Kodex über Empfehlungen und Anregungen national und international anerkannte Standards für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung fest. Abweichungen von den Empfehlungen - nicht von den Anregungen - sind mit der jährlichen Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu erläutern und offenzulegen (comply or explain).
Dass die jüngsten Änderungen auf die Förderung der Nachhaltigkeit abzielen, ist keine wirkliche Überraschung, sind doch trotz der Pandemie ESG, CSR, Sustainability die bevorzugten Themen in allen Medien und das grenzüberschreitend.
Nachhaltigkeit/ Sustainability
Praktisch alle Finanzmarktteilnehmer haben das Thema Nachhaltigkeit aufgegriffen, ob sie es nun unter ESG, CSR oder anderen Schlagwörtern verkaufen - auch der jüngste Entwurf zur Änderung des Kodex macht hierbei keinen Unterschied.
Erklärtes Ziel ist es, die ökonomischen Anforderungen und die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit in Einklang zu bringen. Die Vorstände sollen Risiken - und Chancen - im Zusammenhang mit sozialen und ökologischen Faktoren systematisch identifizieren und bewerten; Unternehmensplanungen sollen finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten. Die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme sollen die Erfassung und Aufbereitung nachhaltigkeitsbezogener Daten beinhalten und die wesentlichen Merkmale sollen im Lagebericht beschrieben werden. Die Aufsichtsräte sollen letztendlich überwachen, dass ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt werden und dass operative Pläne und Compliance-Systeme auf nachhaltigkeitsbezogene Belange ausgerichtet sind.
Angleichung des Kodex an das FISG
Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wurden im vergangenen Jahr wesentliche Neuerungen für börsennotierte Unternehmen eingeführt - der Kodex folgt diesem Trend:
- der verpflichtende Prüfungsausschuss soll in ständigem Dialog mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand stehen, um die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme sicherzustellen;
- die Expertise des Ausschussvorsitzenden soll detailliert beschrieben und in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden;
- der Prüfungsausschuss soll regelmäßig mit dem Abschlussprüfer tagen, auch in Abwesenheit des Vorstands, was letztlich § 109 (1) 3 AktG entspricht (der Teilnahmerechte des Vorstands an Sitzungen mit dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss beschränkt).
Angleichung des Kodex an das FüPoG II
Das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) erlangte durch die Neuregelungen zur Frauenquote und zur Gleichstellung in Aktiengesellschaften auf Vorstandsebene öffentliche Aufmerksamkeit - der Kodex reflektiert diese Ideen:
- §76 Abs. 3a Satz 1 AktG n.F. legt geschlechtsspezifische Mindestquoten fest, die nun auch für Vorstände von börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Gesellschaften gelten sollen;
- der Kodex sieht dies jetzt auch für nicht börsennotierte und nicht paritätisch mitbestimmte Gesellschaften vor, dass der Aufsichtsrat Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand festlegen kann.
Fazit
Die Nachhaltigkeit, Sustainability, ist im Kodex angekommen - keine Frage. Es war zu erwarten, dass die Regierungskommission ESG-Themen stärker in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellt und in den DCGK aufnimmt. Der Kodex nimmt den Aufsichtsrat in besonderer Weise in die Pflicht, indem er dessen Aufgabenstruktur hervorhebt. Man kann also sagen, dass der DCGK bestehende ESG-Ideen weiterentwickelt und gleichzeitig die anspruchsvollen Fragen der Zukunft präzisiert.
All dies wird natürlich nicht ausreichen, um Unternehmen oder ihre Management-Teams von Greenwashing-Aktivitäten abzuhalten - was in naher Zukunft ein grundlegendes Reputationsrisiko für Unternehmen darstellen wird.
"Die Einhaltung der Kodex-Empfehlungen ist nicht verpflichtend, Abweichungen sind jedoch zu begründen. Der Kodex setzt auf Akzeptanz ohne Zwang. Dieses Prinzip gibt den Unternehmen die notwendige Flexibilität, um auf branchen- oder unternehmensspezifische Bedürfnisse eingehen zu können. Gleichzeitig sorgt es für die notwendige Transparenz"(Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher).
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