CRD VI setzt neue Regeln für Drittstaatenbanken in der EU durch

Was ändert sich künftig am Drittstaatenzugang für Kernbankdienstleistungen in der EU?

Die Richtlinie (EU) 2024/1619, bekannt als CRD VI, trat am 9. Juli 2024 in Kraft. Sie untersagt Drittstaatenbanken künftig die isolierte Erbringung von Kernbankdienstleistungen, wie Einlagen-, Kredit- und Garantiegeschäfte, auf grenzüberschreitender Basis in der EU. Entsprechende Dienstleistungen dürfen dann nur noch über Zweigstellen oder Tochtergesellschaften erbracht werden.

Ausnahmen gibt es z. B. für Nebendienstleistungen, Intrabankengeschäfte und vor dem 11. Juli 2026 entwickelte Kundenbeziehungen. Die BaFin ersucht Marktteilnehmer um Rückmeldung und Stellungnahme, inwieweit sie von den neuen Regeln betroffen sein werden und welche Anpassungen des Geschäftsmodells ggf. geplant sind.

Weitere Details finden Sie im Gastbeitrag unseres Partners Prof. Dr. Bernd Geier in der Börsen-Zeitung vom 06.09.2024.

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