Viel ist über das Thema „Whistleblowing“ geschrieben worden. Feststeht, dass die EU-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz liegt vor. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kommt. Wir bereiten Sie hierauf vor und tauschen uns mit Ihnen aus, welche Schritte es nunmehr einzuschlagen gilt.
Unser Partner Michael Magotsch steht der WirtschaftsWoche Rede und Antwort; der Beitrag ist verfügbar: WirtschaftsWoche vom 20.11.2018: Whistleblower sind in Deutschland bereits gut geschützt?