Unser Partner Bernd Geier veröffentlichte zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung elektronischer Wertpapiere. In den letzten Jahren entstand das Bedürfnis, Wertrechten ohne urkundliche Verbriefung wertpapierähnliche Funktionen zuzumessen. Andere Staaten schufen bereits entsprechende Regelungen. Deutschland lief Gefahr, ins Hintertreffen zu geraten. Im August 2020 haben die Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Finanzen nun den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung elektronischer Wertpapiere (RefE) veröffentlicht. Der RefE sieht vor, die Begebung elektronischer Wertrechte mit Wertpapierfunktion (eWP), auch in Form vom Kryptowertpapieren (KWP), zu ermöglichen. Der Beitrag (Beck-Online-Zugang erforderlich) stellt die wesentlichen Inhalte des RefE dar und würdigt ihn kritisch.
Einführung elektronischer Wertpapiere
Recht der Finanzinstrumente 2020, S. 258 ff.
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