Der Titel des am 12.04.2023 von den Bundesministerien für Finanzen und der Justiz veröffentlichten Referentenentwurfs eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes schürt große Erwartungen. Auf 143 Seiten werden über 25 verschiedene Gesetze und Verordnungen angepasst, vom Finanzmarkt- über das Gesellschafts- bis zum Steuerrecht.
Die Inhalte des Entwurfs sind überwiegend begrüßenswert. So wird z. B. der Anwendungsbereich des eWpG auf Aktien erstreckt und die Vorab-Mitteilungspflicht an die BaFin für ad hoc-Mitteilungen abgeschafft.
Als großen Wurf kann man das Gesetz jedoch kaum bezeichnen. Spürbare Impulse für den Wirtschaftsstandort sind – wenn überhaupt – lediglich im Bereich der Alternative Investments zu erwarten. Dort werden Investitionsmöglichkeiten für Fonds erweitert und die Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltung aller regulierten Investmentvermögen ausgedehnt. Das beseitigt Standortnachteile.
Unser Partner Prof. Dr. Bernd Geier äußerte sich zum Entwurf in der aktuellen Ausgabe des Betriebs-Beraters (BB 2023, Heft 20).
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