Am 24. Mai 2023 veröffentlichte die EU-Kommission das heiß diskutierte Retail-Investment-Paket. Private Investoren sollen verstärkt ermutigt werden, in den Kapitalmarkt zu investieren. Der Vorschlag bringt weitreichende Änderungen im Bereich der MiFID II.
Vorgeschlagen wird ein Zuwendungsverbot aus der Sphäre des Emittenten im beratungsfreien Geschäft. Zahlungen für Aufträge werden partiell verboten. Die Regelung trifft v.a. den Fondsvertrieb und Zertifikate. Ein ursprünglich geplantes, generelles Verbot für „Payment for Order Flow“ ist dem Entwurf hingegen nicht zu entnehmen. Insofern bleibt es bei der Regelung, dass Interessenkonflikte zu managen sind.
Auch die Kostenoffenlegung wird erweitert und standardisiert. Ergänzt werden v.a. Regelungen zur Offenlegung des Preis-Leistungsverhältnisses und zu Kostenbenchmarks. Neu eingeführt wird ein Meldewesen für Produktkosten an Aufsichtsbehörden.
Weitere Details finden Sie im Gastbeitrag unseres Partners Prof. Dr. Bernd Geier in der Börsen-Zeitung vom 16. Juni 2023.