Der Wunsch nach Nachhaltigkeitslabels im Finanzmarkt ist groß. Die SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) erfüllt diesen Wunsch nicht. Sie adressiert Informationsasymmetrien durch nach Produktkategorien differenzierten Offenlegungsanforderungen.
Nachhaltigkeitspräferenzen sind komplex und entwickeln sich dynamisch. Sie können nur bedingt durch einfache Labels angemessen abgebildet werden. Die Grundidee der SFDR, keine Labels vorzuschreiben, sondern die Offenlegungsanforderungen an Finanzprodukte nach ihrem Ambitionsniveau und damit dem Informationsbedarf ihrer potenziellen Anleger auszurichten, ist daher ökonomisch sinnvoll motiviert.
Zur Reduktion von Informationsverarbeitungskosten durch Schaffung von Labels sollten nun private Marktmechanismen und Informationsintermediäre beitragen, und dabei auf das regulatorische Informationssystem der SFDR zurückgreifen.
Frau Prof. Dr. Katharina Hombach und unser Partner Prof. Dr. Bernd Geier haben in der Ausgabe 1/2024 der BKR hierzu Stellung genommen.
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