Relativ überraschend ist die Reform der Grunderwerbsteuer für sog. Share Deals noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt worden. Das Gesetzgebungsverfahren hatte bereits im Jahr 2019 begonnen und war dann aber ohne abschließende Einigung steckengeblieben. Am 21.04.2021 hatte der Bundestag abschließend darüber beraten.
Die wesentliche Verschärfung besteht darin, dass bei einer Übertragung von 90% oder mehr der Anteile an immobilienhaltende Kapitalgesellschaften (d.h., in der Regel GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Rechtsformen) Grunderwerbsteuer ausgelöst wird. Das gilt auch, wenn auf der Erwerberseite mehrere Personen beteiligt sind. Eine vergleichbare Systematik gilt bisher schon für immobilienhaltende Personengesellschaften.
Weiterhin werden die Schwellenwerte für Anteilsübertragungen bei allen Erwerbstatbeständen auf 90% (bisher 95%) gesenkt werden und die Haltefristen auf 10 bzw. in einem Fall 15 Jahre verlängert (bisher 5 Jahre).
Die Regelung tritt am 01.07.2021 in Kraft.