Stephan Krampe, LL.M. (NYU)
Partner bei Rimôn Falkenfort
Rechtsanwalt, Steuerberater
Frankfurt am Main, Deutschland
Stephan Krampe berät institutionelle Investoren und Family Offices bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung von komplexen Unternehmenstransaktionen, häufig im Immobilienbereich. Dazu gehört auch die Konzeption und Umsetzung von Fondsstrukturen, Alternative Investments sowie strukturierten Finanzierungen.
Er ist Steuerberater, hat einen LL.M. im Internationalen Steuerrecht von der New York University erworben und wurde in den 2021er, 2022er und 2023er Ausgaben der „Best Lawyers in Germany“ Liste von Handelsblatt und Best Lawyers für seine Expertise im Steuerrecht aufgenommen.
- Gruppe von Investoren bei der Veräußerung des Stollwercks an Panattoni
- CoRE Solutions bei Sale-and-Lease-Back mit AMW
- CoRE Solutions bei Erwerb der EDG Immobilien GmbH
- COLCAP bei Erwerb der neuen Vattenfall Zentrale in Berlin
- Rakuten Viber bei der Umsetzung ihrer „Super-App“
- AEW–Beratung einer geschlossene Investmentkommanditgesellschaft beim Erwerb des innovativen Büroimmobilienkomplexes New Eastside Munich
- Terex Corporation – Beratung beim Verkauf des Mobilkrangeschäfts Demag® Mobile Cranes
- Mount Street Mortgage Servicing Limited – Beratung beim Erwerb der EAA Portfolio Advisers GmbH
- COLCAP – Beratung von COLCAP beim Erwerb eines Capri by Fraser-Hotels
- Bank11 – Beratung bei mehreren Verbriefungen von Autokrediten im Gesamtemissionsvolumen von ca. 1,7 Milliarden
- Beratung beim Abschluss einer Mezzanine-Finanzierung für die Hochhausikone T1 in der Frankfurter Innenstadt
- Institutioneller Investor – Beratung bei einem Joint Venture zum Erwerb eines Portfolios aus mehr als 30 Logistik-Immobilien in mehreren Ländern
- Aegila Capital Management – Beratung bei einem Joint Venture zum Erwerb des RellingHauses in Essen für mehr als EUR 140 Mio. von Union Investment
- Select Investment Limited – Beratung beim Forward Sale einer Hotel-Projektentwicklung in Frankfurt
(beinhaltet Mandate für andere Kanzleien)
Best Lawyers
Ranking für „Steuerrecht“
Ausgaben 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025
Legal 500
“works quickly and thoroughly while also understanding business relationships very well’
(Germany 2019)
Legal 500
„…und Stephan Krampe sind bei unseren Immobilientransaktionen die Kanzlei of choice. Über das breitgefächerte Tätigkeitsspektrum und die Internationalität der Kanzlei haben wir immer einen kompetenten Ansprechpartner.“
(Germany 2020)
Seit 2021
Partner bei Rimôn Falkenfort
2013-2021
Partner bei internationaler Großkanzlei
2008
Zulassung als Steuerberater
2005
LL.M. International Taxation, New York University
2003
Zulassung als Rechtsanwalt
2002
Zweites Juristisches Staatsexamen, Freistaat Bayern
2000
Erstes Juristisches Staatsexamen, Universität Bayreuth
- Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer, Der Steuerberater, 5/2018
- Überschusserzielungsabsicht bei der Kapitalanlage unter der Abgeltungsteuer (zusammen mit Martin Haisch), DStR 2011, 2178
- Kapitalertragsteuer bei Verbriefungstransaktionen im Lichte des BFH-Urteils v. 22. Juni 2010 – I R 78/09, (zusammen mit Florian Lechner), FR 2011, 607
- Einzelfragen zur Abgeltungsteuer - Teil I, (zusammen mit Martin Haisch), FR 2010, 311
Stephan Krampe
Partner bei Rimôn Falkenfort