Stephan Krampe, LL.M. (NYU)

Partner bei Rimôn Falkenfort
Rechtsanwalt, Steuerberater

Frankfurt am Main, Deutschland

Stephan Krampe berät institutionelle Investoren und Family Offices bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung von komplexen Unternehmenstransaktionen, häufig im Immobilienbereich. Dazu gehört auch die Konzeption und Umsetzung von Fondsstrukturen, Alternative Investments sowie strukturierten Finanzierungen.

Er ist Steuerberater, hat einen LL.M. im Internationalen Steuerrecht von der New York University erworben und wurde in den 2021er, 2022er und 2023er Ausgaben der „Best Lawyers in Germany“ Liste von Handelsblatt und Best Lawyers für seine Expertise im Steuerrecht aufgenommen.

(beinhaltet Mandate für andere Kanzleien)

Best Lawyers
Ranking für „Steuerrecht“
Ausgaben 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025

Legal 500
 “works quickly and thoroughly while also understanding business relationships very well’
(Germany 2019)

Legal 500 
„…und Stephan Krampe sind bei unseren Immobilientransaktionen die Kanzlei of choice. Über das breitgefächerte Tätigkeitsspektrum und die Internationalität der Kanzlei haben wir immer einen kompetenten Ansprechpartner.“
(Germany 2020) 

Seit 2021
Partner bei Rimôn Falkenfort

2013-2021
Partner bei internationaler Großkanzlei

2008
Zulassung als Steuerberater

2005
LL.M. International Taxation, New York University

2003
Zulassung als Rechtsanwalt

2002
Zweites Juristisches Staatsexamen, Freistaat Bayern

2000
Erstes Juristisches Staatsexamen, Universität Bayreuth

  • Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer, Der Steuerberater, 5/2018
  • Überschusserzielungsabsicht bei der Kapitalanlage unter der Abgeltungsteuer (zusammen mit Martin Haisch), DStR 2011, 2178
  • Kapitalertragsteuer bei Verbriefungstransaktionen im Lichte des BFH-Urteils v. 22. Juni 2010 – I R 78/09, (zusammen mit Florian Lechner), FR 2011, 607
  • Einzelfragen zur Abgeltungsteuer - Teil I, (zusammen mit Martin Haisch), FR 2010, 311